Fefe feiert das Verwaltungsgericht Wiesbaden für eine „Entscheidung“ gegen die Internetsperrverträge zwischen BKA und Internetanbietern. Eine solche Entscheidung gibt es nicht, vielmehr hat das VG eine gelieferte eidesstattliche Versicherung für unzureichend befunden. Über den Vertrag an sich hat das Gericht nichts ausgesagt.